F.A.Q. - Meist gestellten Fragen
Auf dieser Seite finden Sie einige der meist gestellten Fragen an uns. Ist Ihre Frage nicht hierunter oder wollen Sie detaillierte Informationen, senden Sie uns dann ein e-mail oder rufen Sie uns an.

Sie müssen mit einem minimalen Eigenvermögen von $ 100,000 rechnen, um den Visumanforderungen zu genügen.
Es gibt keine offiziell festgelegten Beträge, die man prüfen kann. Es kann auch etwas niedrieger sein, aber auch höher, immer abhängig vom Betrieb der gekauft wird.
Sie können die ersten ca. 2 Jahre keinen Krediet von einer Bank oder anderen finanziellen Einrichtungen bekommen. Sie müssen erst eine sgn. Credit History aufbauen. Eventuelle Möglichkeiten bieten sich durch einen Betrieb zu suchen, wobei der Eigentümer beabsichtigt einen Teil der Kaufsumme als Krediet im Betrieb zu belassen. Falls Sie einen Betrieb mit Immobilien, wie z.B. ein Motel oder Jachthafen kaufen, ist es oftmals möglich einen Teil der Immobilie zu finanzieren.
Nein, eine der Visumanforderung ist, dass der gekaufte Betrieb ein Einkommen von $ 40,000 bis $ 50,000 pro Jahr erwirtschaftet. Um hieran zu genügen, müssten Sie eigentlich einen Betrieb von $ 135,000 / $ 150,000 oder mehr kaufen, abhängig van der Art des Betriebes. Haben Sie also $ 100,000 dann muss der Rest finanziert werden. Weiter benötigen Sie auch noch Kapital für den Visumanwalt, zur Bücherkontrolle etc. , dies sind durchschnittlich so zwischen $10,000 und $15,000.
Ja, wir haben unsere Büro´s in Florida und können hier die meisten Betriebe anbieten. Mittels unserer Geschäftsverbindungen mit Marklern aus der ganzen VS können wir Ihnen auch Betriebe aus den anderen Staaten anbieten.
Im Principe nicht, aber es gibt einige Ausnahmen, z.B. für Betrieben unter $ 250,000. Falls Sie sich sicher entschieden haben das Sie gehen wollen, möchten wir gerne erst alles mit Ihnen besprechen. Regelmässig kommt es vor, das z.B. einer der Partner doch nicht will, dies nicht kennbar macht, weil er/sie doch dachte das keine Möglichkeit besteht um zu gehen. Uberleg erst gut, welche Erwartungen habe ich von Amerika, was lassen wir zurück (z,B. Familie und Freunde) und was denken wir hierfür zurück zu bekommen. Falls Sie dann sicher sind das Sie gehen möchten, nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Um sicher zu stellen, das Sie serieus und alles gut haben abgewogen, fragen wir eine Bezahlung von € 1500 bei Anfang unserer Tätigkeiten. Diesen Betrag erhalten Sie nach Ankauf eines Betriebes via uns zurück.
Bei einem E2 kauft man einen in den VS gefestigten Betrieb, unabhängig davon ob Sie hier schon Unternehmer waren. Bei einem L1 übernimmt ein bestehender Betrieb hier in Deutschland einen Betrieb in den VS und Sie werden durch den Betrieb aus Deutschland “gesandt” um die Niederlassung zu leiten. Sehen Sie hier für mehr Informationen.
Der gewöhnliche business broker ist nicht daran interessiert mit internationalen Käufern zu arbeiten. Falls sie dann doch Interesse haben, wissen sie im allgemeinen nicht welche Anforderungen bei dem Bekommen von einem Visum gestellt werden und wie dies in der Visum-Anfrage verarbeitet werden muss. Mit unseren beinahe 10 Jahren Erfahrung können wir für Sie einen Betrieb finden der die Visumanforderungen erfüllt und wir können Sie den ganzen Weg begleiten. Benötigt für die Anfrage werden unter anderem Steuererklärungen vom Betrieb, business Pläne, Finanzierung (falls nötig) etc.
Wir betrachten alles von Anfang an sehr eingehend und halten Kontakt met dem Visumanwalt vor der Prüfung, ehe eine Visumanfrage eingereicht wird. Bis heute können wir ein Erfolgs-Prozentsatz von 100% vorweisen, wobei auch sehr schwierige Anfragen darunter waren.
Ja, seit einigen Jahren ist das erlaubt, vor dieser Zeit war es nicht gestattet. Der Eigentümer / Investor darf selbst nicht in einen anderen Betrieb im Arbeitsverhältnis stehen.
Das ist abhängig von Ihren Qualitäten und Ihren Erfahrungen. Gerne möchten wir dies mit Ihnen besprechen.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf für weitere Fragen.